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SPD legt Wohnraumschutzgesetz vor
Veröffentlicht am 14.07.2022, 10:19 Uhr

Entwurf der SPD jetzt im Innen- und Rechtsausschuss:
„Uns allen sind die Hölk-Hochhäuser in Bad Oldesloe ein Begriff. Dort leben Menschen in Wohnungen, in denen seit vier Monaten die Toilette nicht mehr geht. Stellen Sie sich vor, dass Sie immer wieder das aufsteigende braune Wasser aus der Kloschüssel mit einer Suppenkelle in einen Eimer schöpfen müssen. Bei Ihrer Nachbarin zwei Türen weiter hat es gebrannt. Aber der Vermieter sagt, das geht schon, es braucht keine Sanierung.
Der Nachbar auf der anderen Seite macht sich Sorgen wegen feuchter Wände und Schimmel. Er fürchtet, dass seine Kinder davon krank werden. Im Keller läuft das Wasser die Wände hinab. Das ist keine Horror-Geschichte. Das ist die Lebensrealität in den Hölk-Hochhäusern.“ Mit einem unrühmlichen Beispiel aus dem Kreis Stormarn begann der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Losse-Müller im Landtag seine Rede, als er für die SPD den Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes einbrachte. Auf der Tribüne saß auch Maria Hermann von Plan B, die sich mit ihren Mitstreiter*innen immer wieder für die Mieter*innen im Hölk einsetzt. Ebenso anwesend war Ann Sophie Mainitz aus dem Vorstand des Mieterbunds.
„Eigentum verpflichtet – so steht es im Grundgesetz. Dazu gehört auch, dass bezahlbarer Wohnraum instand gehalten und nicht vernachlässigt wird. Leider sind oft die von unzumutbaren Wohnbedingungen betroffen, die sich selbst nur schwer zur Wehr setzen können“, sagt Martin Habersaat. Der Stormarner SPD-Landtagsabgeordnete war schon oft vor Ort in Bad Oldesloe und hatte sich in seiner Fraktion für ein Wohnraumschutzgesetz eingesetzt. In dem Gesetz wollen die Sozialdemokraten Mindeststandards festlegen. „Wenn der Strom- und Wasseranschluss nicht sicher ist, Rohre tropfen, die Heizung nicht funktioniert, die Toilette nicht benutzt werden kann oder es Schimmel gibt, muss gehandelt werden.“ Sollte das nicht der Fall sein, kann die Stadt oder Gemeinde anordnen, dass Mängel behoben werden müssen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Sollten Eigentümer sich beharrlich gegen Sanierungsmaßnahmen weigern, sieht der Entwurf auch die Möglichkeit für Städte oder Gemeinden vor, Wohnraum für unbewohnbar zu erklären. Eigentümer müssten Mieterinnen und Mieter in geeignetem Wohnersatz auf eigene Kosten unterbringen.
Bundesländer wie Hamburg, Niedersachsen, Baden Württemberg oder NRW haben bereits gute Erfahrungen mit Wohnraumschutzgesetzen gemacht. Und auch für Schleswig-Holstein ist Habersaat zuversichtlich: „CDU und Grüne haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung eines Wohnraumschutzgesetzes verständigt. Mit unserem Entwurf liegt nun eine Diskussionsgrundlage vor, mit der wir schnell zu Ergebnissen kommen können.“ Der Landtag hat einstimmig entschieden, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.
Der Gesetzentwurf: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/00000/drucksache-20-00026.pdf
Die Landtagsrede von Thomas Losse-Müller:
Homepage: Martin Habersaat, MdL