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Die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln sind nicht hinnehmbar – unabhängig von der Nationalität, der Religion der Täter oder von den Begleitumständen. Sie müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Dafür gibt es bereits jetzt eigene Tatbestände im Strafgesetzbuch wie z.B. Körperverletzung, sexuelle Nötigung, Raub. Diese müssen natürlich konsequent angewendet werden.