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Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden – Kein Austauschzwang!

Veröffentlicht am 20.04.2023, 12:22 Uhr     Druckversion

Bestandsschutz für Gasheizungen

Berlin/Lübeck: Am Mittwoch 19. April 2023 stellte die Bundesregierung den jüngsten Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz vor. Unser Lübecker Bundestagsabgeordnete Tim Klüssendorf sagt, dass die SPD dafür sorge, dass funktionierende Bestandsheizungen weiterhin betrieben werden dürfen.

Tim Klüssendorf im Wortlaut:

(")Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Gerade im Gebäudesektor bedeutet dies, dass es beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungen mit mehr Tempo vorangehen muss als bisher. Dafür hat die Bundesregierung heute den Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz im Kabinett beschlossen, das den Umstieg organisieren soll. Auf Bestreben der SPD-Ministerien wird hierbei nun sichergestellt, dass die Menschen bei der Umsetzung dieser ambitionierten Transformation nicht im Stich gelassen und bedarfsgerecht unterstützt werden.

Die Kernaspekte des Kabinettsbeschlusses: Ab 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Wichtig: Funktionierende Bestandsheizungen dürfen natürlich wie bisher weiterbetrieben werden, es gibt keine neuen Austauschpflichten. Schadhafte Bestandsheizungen können nach den aktuell gültigen Vorgaben weiterhin repariert werden. Auch wenn eine bestehende Heizung nicht mehr zu reparieren ist und zwingend ausgetauscht werden muss, gelten nun Übergangsfristen, bis die neuen Regelungen verpflichtend greifen.

Beim Heizungsaustausch sind im Gesetzentwurf umfangreiche Fördermöglichkeiten geplant: Jede neue klimafreundliche Heizung soll grundsätzlich zu 30 Prozent bezuschusst werden. Menschen mit geringem Einkommen bekommen darüber hinaus einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent. Für Bürger, für die auch das finanziell nicht zu stemmen ist, sollen Härtefallregelungen gelten. Die zunächst höheren Kosten durch die Umstellung werden somit sozial gerecht und umfangreich abgefedert. Horrorszenarien, welche zurzeit aus unredlichen (partei-)politischen Interessen verkündet werden, wonach die Menschen von heute auf morgen mit immensen Beträgen allein gelassen würden, entbehren damit sichtbar jeder Grundlage und können entschieden zurückgewiesen werden. Langfristig entsteht neben der Klimafreundlichkeit vielmehr sogar wirtschaftlich ein Vorteil, denn: Aus erneuerbaren Energien gespeiste Heizungen werden allen seriösen Prognosen zufolge langfristig günstiger als fossil betriebene Systeme sein.

Wir machen uns jetzt endlich mit vollem Tempo auf den so wichtigen Weg hin zum klimaneutralen Heizen. Und ganz wichtig: Wir machen es so, dass alle diesen Weg mitgehen können. Hausbesitzer tauschen ihre Heizungen nur, wenn es zwingend notwendig und vor allem für sie finanzierbar ist sowie sie wissen, wie bei ihnen vor Ort künftig klimafreundlich geheizt werden soll: Mit erneuerbarem Strom, Fernwärme oder beispielsweise auch mit Wasserstoff. Technologieoffenheit ist hier kein Schlagwort, sondern Realität. Dafür brauchen wir eine angemessene Förderung, insbesondere für Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen, und eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung.

Zum weiteren Beratungsverlauf: Heute hat die Bundesregierung ihren Entwurf für die neuen Regelungen beschlossen. Als nächstes kommt der Entwurf in den Bundestag, hier werden wir die Regelungen im parlamentarischen Prozess – wo nötig – weiter verbessern und darauf achten, dass sich alle Bürger die Generationenfrage Wärmewende auch leisten können. Beim Mieterschutz muss im parlamentarischen Verfahren allerdings noch nachgesteuert werden. Wir werden hier sicherstellen, dass am Ende nicht die Mieter wegen zusätzlicher Kosten überfordert werden. Das Ökologische ist für uns dabei genauso wenig verhandelbar wie die finanzielle Unterstützung für alle, die sich die Umstellung nicht mal eben so leisten können.(")

Homepage: SPD-St. Lorenz-Nord


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