ASG SH zur geplanten Krankenhausreform
Veröffentlicht am 04.03.2023, 13:47 Uhr
Die ASG Schleswig-Holstein zur Krankenhausreform:
Krankenhausversorgung vor Ort muss finanzierbar sein. Die Empfehlungen der Expertenkommission des Gesundheitsministers gehen in die richtige Richtung, sie geben Möglichkeiten, die die Landesregierung nun umsetzen muss: Auch in Schleswig-Holstein müssen Notfallbehandlungen und Geburtshilfen vor Ort erreichbar bleiben!
Die geplante Krankenhausreform sieht wichtige Veränderungen vor:
Krankenhäuser werden nach Versorgungslevel eingeteilt. Nicht jedes Krankenhaus kann alles anbieten, dafür fehlen Expert*innen und auch Personal. Es muss Spezialkliniken geben, diese müssen gut geplant sein.
Aber: Vor Ort sollen weiterhin alle notwendigen Versorgungs- und Behandlungsstrukturen vorgehalten werden:
Notfallversorgung, Geburtshilfe, Pädiatrie. Diese Vorhaltungen können nicht gewinnbringend erbracht werden. Sie müssen vorgehalten und daher grundsätzlich und unabhängig von Fallpauschalen finanziert sein. Das sieht die Reform vor!
Die regionale Grundversorgung muss vor Ort sein, an den Bedarfen der Menschen orientiert und längstens in 30 Minuten Fahrtzeit von zuhause erreichbar bleiben.
Die Möglichkeit, auch im Klinik-Verbund tätig zu sei, ist gegeben, auch die Finanzierung von Medizinischen-Versorgungszentren (MVZ), die vor Ort anbieten, was benötigt wird.
Hier ist die Landesregierung gefordert: Wir brauchen eine Plan, welche Krankenhäuser an welchem Ort welche Behandlungen anbieten sollen. Das hat das Land in der Hand!
Für die ASG SH steht fest:
Die Reform muss dahin gehend verbessert werden, dass 30 Minuten Fahrtweg für Notfallbehandlungen und Pädiatrie möglich bleiben! Das Land muss seine Planungshoheit wahrnehmen!
Nicht jedes Krankenhaus muss jede Behandlung anbieten und dafür Strukturen vorhalten. Spezialbehandlungen können auch mit Termin angeboten werden, dafür kann Fahrtzeit in Kauf genommen werden. Diese Behandlungen sollen von Kliniken, auch im Verbund, konzentriert werden. Dies hat auch den Effekt, dass es weniger leere Betten geben wird, die Personal binden.
Deutschland hat 50% mehr Übernachtungen als die anderen Länder in unserer Nachbarschaft. Dies bindet Pflegepersonal und Ärzte. Hier muss sich etwas verändern, damit das Personal entlastet wird. Auch dies sieht die Reform vor.
Die ASG SH fordert dringend die Umsetzung der Reformvorschläge hinsichtlich der Reduzierung von Übernachtungen nach regelhaften Operationen: Personal muss entlastet werden!
Krankenhausfinanzierung ist Ländersache, das Land SH gibt nicht genügend Mittel ins System. Es tagen regelmäßig Bund-Länder-Arbeitsgruppen, in denen die Landesregierung auch eingebunden ist.
Ideen, Resultate? Keine!
Bislang gibt es keinen Krankenhaus-Plan für Schleswig-Holstein! Die Regierung versteckt sich, sie hat keine Idee, wie das Land zu einer finanzierbaren und guten Versorgungsstruktur für die Menschen kommen soll.
Die ASG fordert die Landesregierung auf, einen Plan für eine gute medizinische Vorhaltestruktur für Schleswig-Holstein vorzulegen und dafür die zur Verfügung stehenden eigenen Mittel zu nutzen!
ASG SH, 7.3.2023
Arne Leisner
Empfehlungen der Expertenkommission zur Krankenhausreform
Homepage: ASG-Schleswig-Holstein