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Anmerkungen zur Straßenausbaubeitragssatzung

Veröffentlicht am 11.03.2019, 17:59 Uhr     Druckversion

Am 18.Februar 2019 war die Straßenausbaubeitragssatzung Thema im Finanzausschuss. Diese Satzung besagt, dass beim Neubau oder bei einer signifikanten Verbesserung einer Straße (zum Beispiel die Anlage eines Radweges) die Anwohner, die einen Vorteil von dieser Maßnahme haben an den Kosten beteiligt werden. Regelmäßig wird die Satzung bei Neubaugebieten angewandt, wo die Kosten der Straße als Erschließungskost

Wenn eine Straße existiert, ist für die Unterhaltung und Renovierung die Kommune zuständig. Ist eine bestehende Straße jedoch komplett kaputt und muss vollständig neu aufgebaut werden, tritt diese Ausbausatzung ebenso in Kraft. Die Kosten eines Neubaus werden von Anwohnern und Kommune geteilt, wer den größeren Vorteil hat zahlt mehr. Bei einer reinen Wohnstraße überwiegt der Vorteil der Anwohner, hier werden die Kosten 75% Anwohner und 25% Gemeinde geteilt. Bei einer Durchgangsstraße überwiegt das Interesse der Gemeinde, so dass hier die Kosten andersherum 25% Anwohner und 75% Gemeinde geteilt werde.

Bis Ende 2017 war eine solche Straßenausbausatzung verpflichtend, seit dem 1.1.2018 können die Gemeinden frei entscheiden, ob sie eine Satzung haben wollen oder nicht. Viele Kommunen, darunter auch die Stadt Bargteheide haben die Straßenausbaubeitragssatzung daraufhin abgeschafft.

Im Finanzausschuss wurde intensiv diskutiert. Bei Abschaffung der Satzung müssten alle Maßnahmen aus dem allgemeinen Haushalt bezahlt werde, das heißt, jeder Bürger, egal wo er oder sie wohnt wird an den Kosten beteiligt. Dies ist aber nicht gerecht!

Es hat in anderen Gemeinden einzelne paradoxe Auslegungen der Satzung gegeben, in denen einzelne Bürger mit logisch nicht einsehbaren größeren Summen belastet wurden. In Bargfeld-Stegen ist die Satzung in den vergangenen 5 Jahren für bestehende Straßen nicht angewandt worden, erstmals steht jetzt eine Abrechnung für die Sanierung des Mühlenweges an. Unverhältnissmäßige hohe Zahlungen, wie in manchen Zeitungsartikeln beschrieben, hat es hier nie gegeben und wird es in Bargfeld-Stegen auch in Zukunft nicht geben. Die Gemeinde wird keine Sanierung oder Ausbau einer Straße gegen den Willen der Anwohner durchführen. Das heißt nicht, dass nicht Einzelne unzufrieden mit der Planung sein können. Das lässt sich bei vielen konkurrierenden Interessen nie vermeiden.

Der Finanzausschuss hat aus diesem Grund beschlossen die Straßenausbaubeitragssatzung für Bargfeld-Stegen beizubehalten. Da die Satzung aber aus dem Jahr 2013 stammt, hat die Amtsverwaltung die Aufgabe bekommen, die Satzung zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

Homepage: SPD Bargfeld-Stegen


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