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Kommunen und Land verständigen sich über Zukunft der Eingliederungshilfe

Veröffentlicht am 13.11.2014, 19:44 Uhr     Druckversion

Foto: Landtag

Die Kommunalen Landesverbände und die Landesregierung haben eine Verständigung zum Ausführungsgesetz zur Sozialhilfe (AG SGB XII) und der Finanzierung der Sozialhilfe erzielt. Darauf weisen die beiden Stormarner Landtagsabgeordneten Tobias von Pein (Lütjensee) und Martin Habersaat (Reinbek) hin. Diese Einigung bei der Eingliederungshilfe dürfte Stormarns Kreishaushalt 2015 im Vergleich zur Planung um etwa eine Million Euro entlasten, schätzen die beiden Abgeordneten.

 

Bisher finanzierte das Land vorwiegend stationäre Leistungen, die Kommunen ambulante Leistungen der Sozialhilfe. Künftig beteiligt sich das Land an allen Ausgaben der örtlichen Träger der Sozialhilfe. Teil des Kompromisses ist, dass die bisher im Gesetzesentwurf vorgesehene - und von den Kreisen in ihren Haushaltsentwürfen angenommene- Höhe der Beteiligung des Landes von 78% auf 79% angehoben wird. Im Gegenzug tragen die örtlichen Träger der Sozialhilfe künftig Finanzierungsverantwortung für den korrespondierenden Anteil an Ausgaben für stationäre Leistungen. Den örtlichen Trägern werden mit dem Entwurf des AG-SGB XII, der jetzt zügig ins Gesetzgebungsverfahren gehen soll, 2015 somit rund  652 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

 

Auch für den Fall, dass die Kostentwicklung in der Sozialhilfe nachträglichen Ausgleich verursacht, teilen Land und Kommunen zukünftig gemeinsam Finanzierungsverantwortung. Abweichend von der bisherigen Regelung, wonach der überdurchschnittliche Aufwuchs bei stationären Leistungen allein vom Land zu finanzieren war, beteiligen sich zukünftig die örtlichen Träger der Sozialhilfe, deren Budgets Überschüsse erbrachten, am Ausgleich. Zudem soll ein gemeinsamer Steuerungskreis Sozialhilfe eine landesweit einheitlichere Umsetzung der Leistungsgewährung im Interesse der Menschen mit Behinderungen gewähren.

 

Homepage: Martin Habersaat, MdL


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