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Scheer zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Veröffentlicht am 27.06.2014, 16:36 Uhr     Druckversion

In Bezugnahme auf die heute verabschiedete EEG-Novelle bedauert die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, dass die Stichtagsregelung zur Genehmigung von Windenergieanlagen an Land unverändert blieb. „Hierdurch wird für Anlagen, die nicht vor dem 23. Januar 2014 genehmigt wurden, aber häufig schon umfangreiche Planungsschritte durchlaufen haben, kein hinreichender Vertrauensschutz gewährt“, so Scheer. 

Aufgrund der in Schleswig-Holstein überproportional vorhandenen guten Windstandorte sei allerdings zu erwarten, dass hier auch nach den neuen Rahmenbedingungen in nächster Zukunft der Windenergieausbau vorangehe, erläutert Scheer. 

In einer persönlichen Erklärung, mit der Nina Scheer ihre Enthaltung bei der Abstimmung zum EEG begründete, erklärt sie bezüglich der öffentlich als ‚Sonnensteuer’ diskutierten Einbeziehung von eigenerzeugten und -verbrauchtem Strom:

„Die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch kann für mehr Finanzierungsgerechtigkeit sinnvoll sein und ist so auch im Koalitionsvertrag vorgesehen. Sie darf aber insgesamt den Solarenergieausbau nicht bremsen.“ In der Vergangenheit sei unberücksichtigt geblieben, dass die Vergütungssätze unter den Stromgestehungskosten liegen, wonach der Photovoltaik-Ausbau auf den Eigenverbrauchsvorteilen beruhte. Zeitgleich mit der Einführung einer Eigenverbrauchsumlage müsse somit eine abgestimmte Anpassung der Vergütungssätze erfolgen, die auf ein Absinken des weiteren Ausbaus schnell reagiert. Dies sei mit der EEG-Novelle leider nicht geschehen.

Scheer kritisiert in ihrer persönlichen Erklärung ferner, dass mit der EEG-Novelle zu weitgehende Änderungen unter Verweis auf die EU-Beihilfeleitlinien vorgenommen werden. Dies betreffe etwa die in der EEG-Novelle angekündigte Umstellung auf Ausschreibungen. Nina Scheer erachtet die hiermit verbundene Abkehr vom EEG für das Erreichen der Energiewendeziele als kontraproduktiv. Scheer: „Wir dürfen nicht riskieren, dass mit einer Umstellung auf Ausschreibungen der Ausbau Erneuerbarer Energien zukünftig nur noch von europäischen Großinvestoren mit eigenen Planungsabteilungen geleistet wird und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort außen vor bleibt. Wie das Energiewende-Pionierland Schleswig-Holstein zeigt, ist der bis heute weltweit herausragende Erfolg beim Ausbau Erneuerbarer Energien größtenteils – unter Mitwirkung von Stadtwerken und Kommunen – das Werk der Menschen vor Ort.“

Kritisch wertet Scheer zudem die verpflichtende Direktvermarktung, nach der Anlagenbetreiber – zumeist unter Einschaltung eines Händlers – ihren Strom direkt vermarkten müssen. „Die hierbei entstehenden Vermarktungsrisiken führen zu Risikoaufschlägen, die sich auch auf die Finanzierung auswirken“, so Scheer.

Bioenergie betreffend sei mit der EEG-Novelle eine Weichenstellung vorgenommen worden, die den weiteren Ausbau zukünftig weitgehend eingrenzt. Für bestehende Biogasanlagen sei zwar Bestandsschutz gegeben. Aufgrund der Vergütungssatzstruktur werde allerdings das jährliche Ausbauziel von 100 MW nicht erreicht. Scheer hierzu: „Die mit der Novelle vorgenommenen Einschnitte sollten nicht dazu führen, dass wertvolles, innovatives Technologie-Knowhow  verloren geht.“ Insofern bedürfe es weitergehender Konzepte für Biomasse, die dieser begrenzten Ressource gerecht werden und gewährleisten, dass sie dort zum Einsatz komme, wo es die wenigsten Alternativen zu fossilen Energieträgern gibt.

Scheer abschließend: „Zur Erreichung der Energiewendeziele gilt es zukünftig verstärkt darauf zu achten, dass sich fortzuentwickelnde Rahmenbedingungen nicht hemmend auf den Ausbau Erneuerbarer Energien auswirken und auch den systemischen Umstieg voranbringen. Hierfür bedarf es einer differenzierteren Kostenbetrachtung, wonach stärker als bisher dem Klimawandel, umwelt- und gesundheitsbelastenden Effekten sowie fossiler Ressourcenverknappung Rechnung getragen wird.“

 

 

Homepage: Nina Scheer, MdB


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