Veröffentlicht am 19.05.2016, 07:14 Uhr

Die SPD-Landtagsabgeordnete Katrin Fedrowitz begrüßt das neue Landesnaturschutzgesetz. „Das neue Landesnaturschutzgesetz ist gut für Schleswig-Holstein, denn es hilft die artenreiche Natur in Schleswig-Holstein zu erhalten,“ sagte Fedrowitz. Die Landtagsabgeordnete fügte hinzu: „Wir alle wissen, dass unsere Natur stark beansprucht wird. Der Klimawandel, die zunehmende Nutzung von Flächen und die Zersiedelung der Landschaft sorgen für Verlust von Tier-und Pflanzenarten, auch das Trink- und Grundwasser muss geschützt werden. Deshalb müssen wir handeln und unsere natürlichen Lebensräume bewahr
Mit dem neuen Gesetz wird das arten- und strukturreiche Dauergrünland in Schleswig-Holstein unter gesetzlichen Schutz gestellt. Das betrifft faktisch ungefähr 4.800 Hektar private Flächen – von 340.000 Hektar Dauergrünland in Schleswig-Holstein. Gut 10.000 Hektar, die ebenfalls die Kriterien des arten- und strukturreichen Dauergrünlandes erfüllen und vom gesetzlichen Schutz erfasst sind, sind in öffentlicher Hand oder werden über Vertragsnaturschutz bewirtschaftet. Im Gesetzgebungsverfahren waren über 60 Verbände angehört worden. Alle vorgebrachten Argumente wurden intensiv diskutiert, vieles wurde in der Überarbeitung berücksichtigt. Mit dem neuen Gesetz wird der Naturschutz systematischer, wertvolle Flächen können besser vernetzt und ihre Qualität aufgewertet werden.
Gemeinsam mit dem Landesnaturschutzgesetz wird zudem auch das Landeswaldgesetz geändert. Es sieht künftig vor, dass 10 Prozent der öffentlichen Wälder als Naturwälder aus der Nutzung genommen werden. Dort dürfen keine Bäume mehr gefällt werden – so erhalten mehr Tier- und Pflanzenarten Nahrung und Lebensraum. „Dies ist eine richtige Vorgehensweise, denn so wird der Aufbau naturnaher und standortgerechter Wälder sichergestellt, in dem bei Waldumbau künftig ein hinreichender Anteil standortheimischer Baumarten anzupflanzen ist,“ freute sich Fedrowitz. Hintergrund dieser Regelung ist, dass zum einen standortheimische Baumarten sehr viel mehr Arten Lebensraum bieten als fremde. Standortheimische Bäume sind zudem besser an die lokalen Bedingungen angepasst und bieten daher gute Möglichkeiten, auch weiteren Klimaentwicklungen standzuhalten.
Weitere Maßnahmen, die sich aus dem neuen Gesetz ergeben sind u.a. der Knickschutz, der Schutz von Gewässer- und Küstenrandstreifen vor Bebauung und das Vorkaufsrecht des Landes für ökologisch besonders wertvolle Flächen. Von diesem Vorkaufsrecht des Landes für ökologisch besonders wertvolle Flächen soll aber nur Gebrauch gemacht werden, wenn beispielsweise nur noch relativ kleine Flächen fehlen, um einen Lebensraum zu arrondieren. Dieser Aspekt wurde mit vielen Unwahrheiten in der öffentlichen Diskussion dargestellt. Es geht hier aber um kleinere Flächen, die in einer bestimmten Kulisse liegen und besonders wertvoll sind. Das wird nicht die Riesenmenge sein, hat aber für bestimmte naturschutzfachliche Maßnahmen einen großen Wert.
Homepage: Katrin Fedrowitz