Dürfen Oma und Opa bei der Einschulung des Enkelkindes fotografieren? Darf Mama die Theateraufführung in der Aula filmen? Solche und ähnliche Fragen beschäftigen viele Schulen nach der laut geführten Debatte um die Datenschutzgrundverordnung. Dabei ist es gar nicht so kompliziert: Legen die Schulen keine besonderen Regeln fest, so ist das Anfertigen von Fotografien und Videos durch Eltern, Freunde oder Angehörige bei Einschulungen und anderen Schulveranstaltungen erlaubt, wenn dies persönlichen und familiären Zwecken dient und die Belange der übrigen Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer und insbesondere die der anwesenden Schülerinnen und Schüler respektiert werden.
Das ist der Kern der Antwort des Bildungsministeriums auf eine Kleine Anfrage des Reinbeker Landtagsabgeordneten Martin Habersaat und seines Kollegen Stefan Weber aus Sievershütten. Habersaat, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, bringt es noch kürzer auf den Punkt: „Es darf fotografiert werden, aber die Bilder gehören in der Regel nicht auf Facebook und andere soziale Medien.“ An vielen Schulen hatte es hier nach den Diskussionen um die Datenschutzgrundverordnung Unsicherheiten gegeben. Vernünftig sei die Auffassung des Ministeriums, mehr Vernunft und Einsicht der Schülerinnen und Schüler im Umgang mit Aufnahmen zu unterstellen, je älter diese werden. Habersaat, bis zu seinem Einzug in den Landtag selbst Lehrer: „Das ist aus richtig so, gelegentliche Ausnahmen bestätigen die Regel.“