Webmaster
Für uns im Bundestag:

Die Wohngeldreform kommt

Veröffentlicht am 29.06.2015, 19:50 Uhr     Druckversion

Mit Marietta Exner unterwegs in Glinde

Insgesamt 866.000 Haushalte mit niedrigem Einkommen werden davon profitieren.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat erhebliche Gelder für eine überfällige Wohngeldreform bewilligt. Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter aus Reinbek, freut sich besonders mit Blick auf seine Heimatregion: „Die Mieten im Hamburger Speckgürtel sind in den vergangenen Jahren in kräftig gestiegen, das Wohngeld aber wurde zuletzt 2009  vom SPD-Minister Wolfgang Tiefensee erhöht.“

Nach sechs Jahren sei es mit Barbara Hendricks nun wieder eine SPD-Ministerin, die die längst überfällige Erhöhung des Wohngelds auf den Weg bringe, lobt Habersaat.  

Von der Erhöhung werden insgesamt 866.000 Haushalte mit niedrigem Einkommen profitieren, davon rund 90.000 Haushalte, so genannte „Aufstocker“, die dann nicht mehr auf ALG II angewiesen sein werden. 324.000 Haushalte werden erstmalig einen Anspruch auf Wohngeld haben, und zwar vor allem Ältere mit schmaler Rente, Alleinerziehende, Familien oder Geringverdiener. Für die vielen Haushalte in Schleswig-Holstein, die im Bundesvergleich über eher niedrige Einkommen verfügen, sind das sehr gute Nachrichten. Am 2. Juli wird der Bundestag die Wohngeldnovelle beschließen, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten wird.

Zentrale Regelung des Gesetzentwurfes ist die Anpassung des Wohngelds an die Mieten- und Einkommensentwicklung, wobei künftig nicht die Kalt-, sondern die Warmmieten berücksichtigt werden. Angesichts zunehmender regionaler Engpässe auf dem Wohnungsmarkt sowie steigender Mieten und Heizkosten wird das Leistungsniveau des Wohngeldes angehoben. Zudem wird es eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge geben. Die Ausgaben für das Wohngeld tragen Bund und Länder je zur Hälfte. 2016 wird der Bund dafür etwa 358 Millionen Euro aufbringen, bis 2019 wird sich die Summe schrittweise auf 300 Millionen Euro reduzieren. Außerdem will die Berliner Koalition künftig alle zwei Jahre das Wohngeld überprüfen und entsprechend der Wohnkosten- und Einkommensentwicklung erhöhen.

Viele Geringverdiener müssen zum Jobcenter, obwohl sie arbeiten, weil ihr Einkommen für den Lebensunterhalt nicht reicht. Häufig ist die Miete dabei der entscheidende Kostenfaktor. Die geplante Erhöhung des Wohngelds ermöglicht diesen Betroffenen, aus dem ALG II-Bezug herauszukommen. Das ist einerseits eine Erleichterung für die Betroffenen, denn die Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) ist nicht ausgelegt als Mietzuschuss für einkommensschwache Haushalte. Andererseits entlastet es auch die Kommunen, die die Leistungen für „Aufstocker“ gewähren, um rund 100 Millionen Euro jährlich, da das Wohngeld vom Bund bezahlt wird.“




Kommentare

Keine Kommentare