Webmaster
Mietpreisbremse kommt
Veröffentlicht am 22.08.2014, 12:07 Uhr

In Stormarn gilt sie für Ahrensburg, Ammersbek, Barsbüttel und Glinde
Innenminister Andreas Breitner plant eine erste Mietpreisbremse für besonders betroffene Städte und Gemeinden. Grundlage ist das seit Mai 2013 geltende neue Mietrecht, das die Länder zur Absenkung der Kappungsgrenze ermächtigt. So können die Länder Gebiete ausweisen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.
In diesem Fall dürfen dort Mieten in bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren nur noch um 15 statt bisher um 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen.
Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter aus Reinbek und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, erläutert: „Dies bedeutet in der Praxis für bestehende Mietverhältnisse, dass ein Vermieter nicht nur die ortsüblichen Mietpreise beachten, sondern auch noch die Kappungsgrenze einhalten muss. Kappungsgrenze und ortsübliche Vergleichsmiete sind dann zwei unabhängig voneinander einzuhaltende Obergrenzen bei einer Mieterhöhung.“ Um herauszufinden, wo so eine Obergrenze erforderlich ist, hat sich das Innenministerium verschiedener Indikatoren bedient. Beispielsweise wurde geschaut, ob die Miethöhen deutlich über dem Landesschnitt lagen, wie viele günstige Mietangebote oder Leerstand es gibt. Ein positives Votum der betroffenen Kommune ist außerdem erforderlich.
In Stormarn werden die neuen Obergrenzen in Ahrensburg, Ammersbek, Barsbüttel und Glinde gelten. Wentorf könnte bei einem positiven Votum der Gemeinde noch aufgenommen werden, Oststeinbek hat eine Aufnahme abgelehnt. Reinbek bleibt knapp unter den für eine Aufnahme in die Verordnung erforderlichen Kennzahlen. Habersaat: „Das liegt unter anderem daran, dass beispielsweise die Mieten hier von 2010 bis 2013 nicht so stark gestiegen sind wie etwa in Glinde - um 6,8 Prozent in Reinbek, um 14,1% in Glinde.“
Bis 19. September läuft eine schriftliche Anhörung des Innenministeriums zum Entwurf der Verordnung. Bis dahin können weitere Kommunen aufgenommen werden.