Webmaster
Für uns im Bundestag:

Schulbegleitung im nächsten Schuljahr gesichert

Veröffentlicht am 21.05.2014, 22:34 Uhr     Druckversion

Foto: Kristin Alheit (KoljavdLippe)

Land und Kommunen einigen sich auf das weitere Verfahren
Für das Schuljahr 2014/15 wollen Kreise und Kreisfreie Städte die Leistungen der Schulbegleitung im Rahmen der Jugend- und Sozialhilfe in bisherigem Umfang gewähren. Das Land ist bereit, sich aufgrund einer noch zu vereinbarenden Quote anteilig an den Aufwendungen zu beteiligen. Land und kommunale Landesverbände wollen zudem eine Expertenkommission einsetzen.


Diese soll auf Grundlage der aktuellen Rechtslage eine Abgrenzung der Finanzierungssysteme vornehmen. Sozialministerin Kristin Alheit betonte: „Kinder mit Unterstützungsbedarf haben einen Anspruch auf Hilfen und müssen sich darauf auch verlassen können. Darüber sind sich alle Beteiligten einig. Der jetzt verabredete Weg ist ein wichtiger Schritt für eine tragfähige Lösung im Sinne der Betroffenen“.

Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Das ist eine tolle Nachricht für Kinder mit Unterstützungsbedarf und deren Eltern. Es war unwürdig, dass gerade auf dem Rücken der Schwächsten über die Frage gestritten wurde, welche staatliche Ebene denn nun für die ihnen zustehende Unterstützung zuständig ist.“ Nun müsse es darum gehen, gemeinsame und langfristig tragfähige Lösungen von Land und Kommunen zum Thema inklusive Schule zu finden.

Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter  unterstützen Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung im schulischen Alltag, orientiert an ihren individuellen Bedürfnissen. Eine Einzelfallentscheidung des Landessozialgerichts vom Februar 2014, die in eine andere Richtung ging als die bundesgerichtliche Rechtsprechung, hatte große Verunsicherung hinsichtlich der Zukunft der Finanzierung der Schulbegleitung ausgelöst.




Kommentare

Keine Kommentare