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Schulbegleitung muss sichergestellt werden!

Veröffentlicht am 13.03.2014, 08:23 Uhr     Druckversion

Pressemitteilung
13.3.2014
Schulbegleitung muss sichergestellt werden!
Nach einem kürzlich gefassten Beschluss des Landessozialgerichts soll primär die Schule 
und nicht mehr der Sozialhilfeträger dafür verantwortlich sein, dass Kinder mit Behinderung 
im Unterricht einen Schulbegleiter in Anspruch nehmen können.

Das wird gravierende Folgen haben. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, aber unanfechtbar. An den Schulen können dadurch erhebliche Betreuungslücken entstehen, die für die betroffenen Kinder 
gewichtige Folgen haben könnten. Schule und Schulträger werden diese Lücken zurzeit nicht
füllen können. 
Um die Auswirkungen auf den Kreis Plön bewerten zu können, bitten SPD, Bündnis 90/Die 
Grünen und die FWG die Kreisverwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
 Wie viele Kinder im Kreis Plön erhalten eine Schulbegleitung im Rahmen der 
Eingliederungshilfe?
 Wie viele Kinder erhalten eine Schulbegleitung im Rahmen der Jugendhilfe?
 Wurden bisher im Kreis Plön Kostenübernahmen abgelehnt mit der Begründung, dass
hier vorrangig die Schule zuständig sei? Falls ja, wie oft?
 Ist zu erwarten, dass durch das aktuelle Urteil des Sozialgerichts eine kurzfristige 
Änderung der bisherigen Bewilligungspraxis eintritt?
 Wie gedenkt die Verwaltung die notwendigen Unterstützungsbedarfe angesichts der 
veränderten Rechtslage kurzfristig sicher zu stellen?
Martin Drees, Bündnis 90/Die Grünen: „Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Frau 
Waltraud Wende hat angekündigt, im Mai ein Konzept vorzulegen, in welchem die 
drängenden Fragen der Inklusion im Bereich Schule geregelt sein sollen. Das ist ein 
positives Zeichen. Um bis dahin jedoch keine Betreuungslücken für Kinder mit Behinderung 
im Bereich der Schulbegleitung entstehen zu lassen, beantragen wir diesen Beschluss im 
Sozialausschuss und im Schulausschuss zu fassen:
Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, sicher zu stellen, dass im Kreis Plön keinem Kind mit 
Behinderung die notwendige Unterstützung bei der Bewältigung des Schulalltags verwehrt 
wird. Bis zu einer endgültigen Regelung durch die Landesregierung sollen entsprechende 
Anträge auf Schulbegleiter nicht unter Verweis auf den kürzlich ergangenen Beschluss des 
Landessozialgerichts abgelehnt werden.
„Wir sind der Auffassung, dass eine Schulbegleitung in jedem Fall sichergestellt werden 
muss. Sie sind  unverzichtbare Wegbegleiter für Kinder und Unterstützung für Lehrerinnen 
und Lehrer und geben den Kindern Struktur im Unterricht, Sicherheit und Orientierung im 
sozialen Umfeld. Ihre Arbeit wird immer dann notwendig, wenn Kinder und Jugendliche 
aufgrund ihrer Beeinträchtigung auf individuelle Hilfestellung angewiesen sind und sie 
unterstützen die Selbstbestimmung dieser jungen Menschen.“ so Kai Bellstedt, SPD, und 
Bettina Hansen, FWG. 

Homepage: SPD Kreis Plön


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