SPD fordert Ausbau in der Heimaufsicht. Ministerium stimmt zu.

Veröffentlicht am 12.02.2015, 19:00 Uhr     Druckversion

Im Kreis Herzogtum Lauenburg gibt es zurzeit 72 Pflegeeinrichtungen mit 3037 vollstationären Heimplätzen, darunter ein Hospiz und 16 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Im Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist verankert, dass diese Einrichtungen jährlich überprüft werden müssen. Nur bei bestimmten Voraussetzungen kann von der jährlichen Prüfung abgewichen werden, wenn sichergestellt ist, dass die jeweilige stationäre Einrichtung nachhaltig hohe Pflege- und Betreuungsqualität leistet. Das sind jedoch Einzelfallent

Aufgrund der derzeitigen Personalausstattung ist eine jährliche Prüfungspflicht  in unserem Kreis nicht leistbar. Das wurde im Oktober in der Sozialausschusssitzung durch den Bericht des Fachbereichs deutlich.

„Das war ein Grund, warum wir bei den Haushaltsberatungen eine weitere Personalstelle in der Wohn- und Pflegeaufsicht des Kreises gefordert haben“,  teilt Gitta Neemann-Güntner, sozial-und bildungspolitische Sprecherin der SPD, mit. „Dazu kommt, dass wir den Beschluss des Haupt-und Innenausschusses aus 2012 überaus kritisch sehen. Dort wurde festgelegt, dass Überprüfungen im 2-Jahres Rhythmus ausreichend wären, weil der medizinische Dienst der Krankenkassen ebenfalls einige Einrichtungen prüft und Doppelstrukturen zu vermeiden seien. Diese Begründung lieferte auch die CDU bei der Ablehnung unseres Antrages und stellte die Frage, warum von der Möglichkeit sich von der Prüfung befreien zu lassen, nicht häufiger Gebrauch gemacht würde.

„Ich habe bereits in den Haushaltsberatungen vor einem Jahr darauf hingewiesen, dass der Kreis sich hier nicht rechtskonform verhält“, so der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Jens Meyer. „Jetzt erfahren wir, dass bereits im Juni letzten Jahres der Landrat zugesichert hat, dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die jährlichen Prüfungen eingehalten werden. Doch ohne Erfolg.“

„Als Sozialdemokraten stehen wir für Solidarität und gleiche Rahmenbedingungen aller Beteiligten. Es kann nicht sein, dass einige Einrichtungen sich der Überprüfung entziehen und andere nicht. Immerhin nimmt der Kreis 10 Euro pro Platz pro Überprüfung ein, das ist eine Gesamtsumme von mindestens 30.000 Euro pro Jahr. Durch eine Nichtprüfung entgeht uns somit eine ordentliche Summe an Einnahmen und es stellt sich die Frage, ob dieses rechtlich überhaupt zulässig ist. Hierzu erwarten wir eine Stellungnahme des Innenministeriums, “ so Gitta Neemann-Güntner.

„Doch politisch müssen wir Rahmenbedingungen schaffen. Die SPD- Kreistagsfraktion wird daher zur nächsten Sitzung des Haupt- und Innenausschusses den Antrag einbringen, die Stelle der Heimaufsicht umgehend einzurichten. Haushaltsmittel für besondere Situationen sind mit 200.000 Euro im laufenden Haushalt eingerichtet “, teilt Jens Meyer abschließend mit.

Gitta Neemann-Güntner, Jens Meyer

23.01.2015


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