Veröffentlicht am 14.10.2014, 14:32 Uhr
Von den Neuregelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden Pflegende, Pflegebedürftige und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren.
Frauen und Männer sollen mehr zeitliche Flexibilität für die Pflege von Angehörigen erhalten. Für sie wollen wir einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit einführen, mit dem sie bis zu 24 Monate teilweise vom Beruf freigestellt werden können. Zudem ist ein Pflegeunterstützungsgeld für eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung vorgesehen.
Pflegebedürftige werden dadurch profitieren, dass die Bedingungen für die Pflege in häuslicher Umgebung verbessert werden. Das entspricht dem Wunsch der allermeisten älteren Menschen, die gerne in Ihren eigenen vier Wänden bleiben wollen.
Schließlich hat auch die Wirtschaft einen erheblichen Nutzen von den geplanten Neuregelungen. Die pflegenden Angehörigen erhalten nämlich mit den neu gestalteten Familienpflegezeiten einen Anreiz dafür, Pflege und Beruf unter einen Hut zu bringen. Das sichert den Verbleib von Fachkräften und damit von Erfahrungswissen im Betrieb. Davon profitieren vor allem kleinere und mittlere Unternehmen.
Zum Hintergrund: Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober 2014 einen Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen. Damit werden ein Rechtsanspruch auf teilweise Freistellung für die Pflege von Angehörigen und ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung für kurzzeitige Arbeitsverhinderung eingeführt.
Homepage: Sönke Rix, MdB