MdB Sönke Rix: Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden!
geschrieben von Sönke Rix, MdB am 25.01.2016, 16:28 Uhr


Die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln sind nicht hinnehmbar – unabhängig von der Nationalität, der Religion der Täter oder von den Begleitumständen. Sie müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Dafür gibt es bereits jetzt eigene Tatbestände im Strafgesetzbuch wie z.B. Körperverletzung, sexuelle Nötigung, Raub. Diese müssen natürlich konsequent angewendet werden.



Es stimmt, dass viele der Täter in Köln Migranten waren, aber es ist falsch, jetzt mit dem Finger auf ausländische Mitbürger zu zeigen. Das Triumphgeheul der Populisten und der Rassisten sowie die pauschale Hetze gegen Flüchtlinge, die danach eingesetzt hat, sind widerlich. Von vielen, die jetzt plötzlich zu hören sind, wird sexualisierte Gewalt nur thematisiert, wenn die Täter die vermeintlich „Anderen" sind: die muslimischen, arabischen oder nordafrikanischen Männer – kurzum, all jene, die rechte Populisten als „nicht deutsch“ verstehen. Für mich sind Täter Täter. Hier müssen wir ansetzen.



Ich bin froh, dass die Union ihren Widerstand aufgegeben hat und jetzt ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas vom letzten Sommer zur Verschärfung des Sexualstrafrechts endlich wieder auf die Tagesordnung gekommen ist.



Hiernach sollen künftig Missbrauch und Vergewaltigung auch in den Fällen ausdrücklich strafbar sein, in denen das Opfer entweder psychisch, physisch oder aufgrund eines Überraschungsmoments zur Gegenwehr unfähig ist oder im Fall seines Widerstands ein "empfindliches Übel" befürchten muss. Gemeint ist hiermit auch so genanntes „Begrapschen” und das anstößige und grobe „Anmachen”, bei dem die Betroffenen schweigen und verängstigt stillhalten, statt um Hilfe zu rufen oder sich zu wehren.



Es ist notwendig, dass wir in diesen Punkten die Änderungen zügig umsetzen.



Das Sexualstrafrecht schützt die "sexuelle Selbstbestimmung“. Ein Verstoß hiergegen muss Konsequenzen haben – für jeden individuell. Straftäter müssen nach deutschem Recht verurteilt werden. Straffällige und rechtskräftig verurteile Asylbewerber können darüber hinaus in ihr Heimatland abgeschoben werden. Hierüber haben sich letzte Woche der Bundesinnenminister und der Justizminister geeinigt. Klar ist: Wir werden Menschen nicht in Länder abschieben, in denen ihnen die Todesstrafe oder Folter droht. Aber mit Ländern, mit denen es noch keine Rückführungsabkommen oder andere Schwierigkeiten gibt, verhandeln wir intensiv. An solchen bürokratischen Hindernissen dürfen Abschiebungen zukünftig nicht mehr scheitern.



Alle Menschen sollen sich sicher fühlen und vor verbalen und körperlichen Übergriffen geschützt sein: egal ob auf der Straße, zu Hause, bei der Arbeit oder im Internet. Ausnahmslos. Das sind die Grundlagen einer freien Gesellschaft.





Erschienen als "Bericht aus Berlin" in der Eckernförder Zeitung am 20.01.2016 zur Fragestellung: "Härtere Strafen, konsequente Abschiebungen? Konsequenzen aus der Silvesternacht".



Gedruckt aus: : https://www.spd-net-sh.de/rdeck/nortorf
https://www.spd-net-sh.de/rdeck/nortorf/mod.php?mod=article&op=show&nr=16916