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Schleswig-Holstein erhält 100 Millionen Euro für Investitionen in Bildungseinric
Herausgeber: SPD Kreis Plön am: 05.06.2015, 08:32 Uhr

Schleswig-Holstein erhält 100 Millionen Euro für Investitionen in Bildungseinrichtungen. Auch der Kreis Plön und Neumünster profitieren davon. 



Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat eine Liste der förderberechtigten Kommunen im Rahmen des kommunalen Investitionsförderungsprogramms veröffentlicht. Dazu erklärt die für den Kreis Plön und Neumünster zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Birgit MalechaNissen: 



„Die Bundesregierung lässt die Kommunen bei ihren stetig wachsenden Herausforderungen nicht im Stich und leistet einen weiteren finanziellen Beitrag. Neben der bereits beschlossenen kommunalen Entlastung durch das Bundesteilhabegesetz, soll nun das Kommunalinvestitionsfördergesetz verabschiedet werden. Dadurch fließen weitere 3,5 Milliarden Euro direkt an die Städte und Gemeinden. Wie sich die bereitgestellten Mittel auf die Länder verteilen erfolgt auf Grundlage eines Schlüssels, der sich aus der Einwohnerzahl, der Zahl der Erwerbslosen und dem kommunalen Kassenkredit zusammensetzt. Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat vergangenen Freitag konkrete Zahlen sowie eine Liste der förderberechtigen Kommunen veröffentlicht. Auf das Land entfallen danach rund 100 Millionen Euro. Davon profitieren insgesamt 48 Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein. Es freut mich, dass auch die Städte Plön und Preetz aus dem Kreis Plön sowie die kreisfreie Stadt Neumünster zu den antragsberechtigten Kommunen zählen. Die zur Verfügung stehenden Mittel will das Land vollständig für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur einsetzen. Dazu gehört zum einen die energetische Sanierung von Schulen, zum anderen soll in Institutionen der frühkindlichen Bildung investiert werden. Als Bemessungsgrundlage werden die gemeldeten Kinder und Jugendlichen in den jeweiligen Einrichtungen herangezogen. 

Das kommunale Investitionsförderungsprogramm des Bundes befindet sich derzeit noch in der parlamentarischen Beratung und soll voraussichtlich zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.“


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