SGK Homepage

Hier geht es zur Webseite der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Schleswig-Holstein e.V.

QR-Code

Satzung

Satzung für den Ortsverein Barkauer Land

§ 1
Name, Tätigkeitsbereich

1. Der Ortsverein Barkauer Land umfasst die Gemeinden Barmissen,Bothkamp,
Großbarkau, Honigsee, Kirchbarkau, Kleinbarkau, Löptin, Nettelsee, Postfeld und
Warnau.
2. Er führt den Namen SPD-Ortsverein Barkauer Land. Er ist der Rechtsnachfolger der
bisherigen SPD-Ortsvereine Kirchbarkau, Honigsee/Großbarkau, Postfeld und
Warnau/Bothkamp.
Die bisherigen Ortsvereine bleiben als Stützpunkte mit der Bezeichnung
SPD- erhalten

§ 2
Zweck


Der Zweck des Ortsvereins ergibt sich aus dem Bekenntnis zu den Grundsätzen der
SPD und der Teilnahme an der politischen Willensbildung in der Gesellschaft.

§ 3
Mitgliedschaft


1. Die Mitglieder der bisherigen Ortsvereine sind automatisch Mitglieder des
Ortsvereines Barkauer Land.
2. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand des Ortsvereines in
Abstimmung mit den Stützpunkten in den jeweiligen Gemeinden.
Über den Aufnahmeantrag muss innerhalb eines Monats entschieden werden. Wird der
Aufnahmeantrag nicht innerhalb von vier Wochen abgelehnt, gilt dies als Annahme
des Antrages.
3. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages kann der Bewerber oder die
Bewerberin binnen eines Monats beim Unterbezirksvorstand Einspruch erheben.
Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Bezirksvorstandes gegeben. Dessen
Entscheidung ist endgültig.
4. Wird gegen die Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres kein Einspruch erhoben, so ist
sie endgültig.
5. Einspruchsrecht hat jedes Mitglied beim Vorstand. Der Einspruch ist zu begründen.
Über die Ablehnung entscheidet der Unterbezirksvorstand. Gegen dessen
Entscheidung ist die Anrufung des Bezirksvorstandes zulässig.
6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Auschluss. Der Austritt ist
schriftlich zu erklären. Die Rückgabe des Mitliedsbuches gilt als Austrittserklärung.
7. Mit der Mitgliedschaft erwirbt das Mitglied das Recht und die Pflicht, sich im Rahmen
der Statuten an der politischen Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu
beteiligen und die Ziele der SPD zu unterstützen.
8. Die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Finanzordnung der
Partei in der gültigen Fassung.
9. Wer die Grundwerte der SPD anerkennt, kann ohne Mitglied zu werden, den Status
eines Gastmitgliedes erhalten. Die Aufnahme sowie die Rechte und Pflichten richten
sich nach § 10 des Organisationsstatuts und der vom Parteivorstand hierzu erlassenen
Richtlinie.

§ 4
Organe des Vereins


Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

§ 5
Mitgliederversammlung


Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins. Zu ihren Aufgaben gehört
insbesondere die Wahl des Ortsvereinsvorstandes, der Revisoren und der Delegierten sowie
die Verabschiedung von Wahlvorschlägen, Anträgen und Entschließungen.
1. Die Mitgliederversammlungen sollten regelmäßig und mindestens vierteljährlich
umschichtig im Wechsel in den dazugehörigen Stützpunktgemeinden
stattfinden. Die erste Mitgliederversammlung im Jahr ist die Jahreshauptversammlung.
Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand schriftlich unter Angabe der
Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von einer Woche, sofern die Satzung
nichts anderes vorschreibt, einberufen.
Zuständig ist der/die Vorsitzende, im Verhinderungsfall die Stellvertretung.
2. Die Mitgliederversammlung wird von dem oder der Vorsitzenden oder einem anderen
Vorstandsmitglied geleitet. Sie ist beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß
einberufen wurde.
3. Der Vorstand, die Revisoren und die Delegierten werden in der
Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Für die Neuwahl des
Vorstandes ist eine Versammlungsleitung aus maximal drei Mitgliedern zu wählen,
die die Stimmberechtigung der Mitglieder überprüft. Notwendige Nachwahlen im
Vorstand werden auf Mitgliederversammlungen durchgeführt.
Alle Wahlen sind geheim durchzuführen..
4. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern die
Satzung nichts anderes vorschreibt.
5. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.
6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf schriftliches Verlangen von
10 % der Mitglieder einzuberufen.
7. Mitgliederversammlungen haben neben den organisatorischen Fragen vor allen
Dingen die politische Willensbildung im Barkauer Land zu thematisieren und zu
strukturieren, die Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg zu stärken und
kommunal-, landes- und bundespolitische Themen zu diskutieren und zu beeinflussen.

§ 6
Vorstand


1. Der Vorstand leitet den Ortsverein. Ihm obliegt die verantwortliche Durchführung der
politischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben des Ortsvereins.
Er besteht aus
- dem/der Vorsitzenden
- zwei stellvertretenden Vorsitzenden für Kassenwesen und Schriftführung.
- Beisitzern, die zugeordnet werden können.
Die jeweiligen Stützpunkte sollten bei der Besetzung des Vorstandes berücksichtigt
werden.
2. Als notwendiges Organ bleibt der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt. Dies kann auch
geschäftsführend geschehen.
3. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, die von der
Mitgliederversammlung gebilligt werden muss.

§ 7
Wahlen


1. Die Wahl des Ortsvereinsvorsitzenden erfolgt in getrennten Wahlgängen.
Nacheinander werden gewählt
- der/die Vorsitzende
- die stellvertretenden Vorsitzenden(2)
- mögliche Beisitzer
2. Die Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei. Dabei
müssen die Beschlüsse und Satzungsbestimmungen der Partei zur Mindestabsicherung
von Frauen und Männern beachtet werden.
3. Persönliche Anforderungen für Kandidaturen, soweit sie sich aus Statuten und
Verhaltensregeln in der jeweiligen, gültigen Fassung ergeben, sind zu beachten.

§ 8
Revision


1. Zur Prüfung der Kassenführung des Ortsvereins werden für die Dauer der Amtszeit
des Ortsvereinsvorstandes zwei Revisoren/-innen gewählt. Sie dürfen weder Mitglied
des Vorstandes noch hauptamtliche Mitarbeiter/-innen der Partei sein.
2. Sie berichten der Jahreshauptversammlung und stellen den Antrag auf Entlastung des
Vorstandes in Finanzangelegenheiten.
3. Die Finanzordnung der Partei ist verbindliche Grundlage für das wirtschaftliche
Handeln des Ortsvereins.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 9
Satzungsänderungen


Änderungen dieser Satzung können nur mit Zweidrittelmehrheit durch eine
Mitgliederversammlung beschlossen werden, die schriftlich unter genauer Angabe der
beabsichtigten Änderung fristgemäß einzuberufen ist.

§ 10
Schlussbestimmung


Alle Maßnahmen und Entscheide des Ortsvereins müssen im Einklang mit den übergeordneten Statuten der SPD und Gesetzen stehen.


Die Satzung tritt am 12.07.2007 in Kraft.
 

 

 
Für uns in den Kreistag

 

Norbert Maroses

Für uns in Europa!

Delara Burkhardt, SPD

Für uns im Bund!