Zukunft der Geburts- u. Kinderstation in ECK, SPD-Ktf für öffentliche Beratung
geschrieben von fraktion-rdeck am 24.08.2017, 09:57 Uhr


Die SPD-Kreistagsfraktion sieht keinen Anlass, über die Zukunft der Geburtsstation und der Kinderstation am Standort Eckernförde nichtöffentlich zu beraten!



„Die SPD-Kreistagsfraktion wird einer grundsätzlichen Nichtöffentlichkeit der Beratungen im Kreistag am 04. September nicht zustimmen.“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Kai Dolgner.



„Sowohl der Rettungsbeschluss 2013 als auch der Beschluss zur Konzepterstellung ...



für beide Stationen in diesem Frühjahr sind öffentlich gefasst worden. Die Aufhebung oder Änderung dieser Beschlüsse sollte auch öffentlich geführt werden. Die vorbereitenden Unterlagen, z.B. das Gutachten, können gerne weiter vertraulich behandelt werden, aber die grundsätzlichen Beschlüsse können und müssen öffentlich diskutiert werden.



Im Antrag der SPD finden sich z.B. keine Informationen, die der Öffentlichkeit nicht schon bekannt wären. Ich bin mir sicher, dass die anderen Fraktionen in der Lage sind, ihre Positionen in ähnlicher Weise abzufassen.“



Die SPD-Kreistagsfraktion hat am 22.08.2017 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst.



„Der Kreistag möge beschließen:




  1. Der Kreistag beauftragt die Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu beschließen, die Geburtshilfe in Eckernförde als Modifizierte Dependance Lösung gemäß dem entsprechenden Gutachten von Lohfert & Lohfert fortzuführen. Hierbei soll die Funktion des Chefarztes von bisherigen Belegärzten wahrgenommen werden.  

  2. Der Kreistag beauftragt die Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu beschließen, die Kinderstation in Eckernförde als Dependance Lösung gemäß dem entsprechenden Gutachten von Lohfert & Lohfert wieder zu eröffnen.  

  3. Der Kreistag beschließt, 50 % der entsprechend nachgewiesenen Mehrkosten (maximal 500.000 Euro) der imland gGmbH jährlich als Ertragszuschuss zu gewähren.  

  4. Der Kreistag bittet den Landrat und die Geschäftsführung, Gespräche mit der Landes-regierung über den in Drs. 19/71 des Landtages in Aussicht gestellten Versorgungssicherungsfonds aufzunehmen, um einen dauerhaften Zuschuss zum Erhalt der Geburtshilfe und Kinderheilkunde zu erlangen.“



 



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