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Herausgeber: Sönke Rix, MdB am: 20.03.2014, 22:54 Uhr
Weitere Etappe auf dem Weg zur völligen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Adoptionsrecht:
Bisher konnten homosexuelle LebenspartnerInnen durch die so genannte „Stiefkindadoption“ nur das leibliche Kind des Partners/der Partnerin adoptieren. Künftig soll die so genannte „Sukzessivadoption“ möglich sein, mit der ein vom anderen Lebenspartner adoptiertes Kind vom Partner/der Partnerin ebenfalls adoptiert werden kann. Das hilft den Kindern und ihren Eltern, die in einer Lebenspartnerschaft leben.
Familie ist für uns dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen
Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in dem vorliegenden Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt hin zur völligen Gleichstellung von lesbischen und schwulen Paaren im Adoptionsrecht. Außerdem wird damit die rechtliche Situation von Kindern in Regenbogenfamilien verbessert.
Familie ist für uns dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Entscheidend für das Kindeswohl ist nicht die sexuelle Orientierung der Eltern, sondern die Geborgenheit, Liebe und Fürsorge, die Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen erfahren.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten streben weiterhin die völlige rechtliche Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe sowie ein volles Adoptionsrecht für Lesben und Schwule an.