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Veröffentlicht am 29.04.2016, 18:48 Uhr

Landtagsrede zum Gottesbezug in der Landesverfassung
Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://m7k.ltsh.de/embed.php?b=1461925770&e=1461926063
TOP 17, Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Drs. 18/4107)
„Haben die eigentlich nichts Besseres zu tun?“ Das fragte sich mancher, der beobachtete, wie viel Zeit und Energie der Landtag, seine Fraktionen und viele Menschen im Land auf d
Und einerseits haben wir tatsächlich Besseres zu tun. Politik soll den Alltag der Menschen verbessern. Und auf den Alltag der Menschen hat die Präambel der Landesverfassung bestenfalls mittelbaren Einfluss. Andererseits ist unsere Verfassung nicht weniger als die Grundordnung unseres politischen Gemeinwesens. Und in der Präambel geht es um die uns leitenden Werte. Es schadet sicher nicht, sich dieser Werte immer wieder zu vergewissern.
Im Oktober 2014 haben wir eine Verfassung beschlossen, wie es in der Präambel heißt „in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit, in dem Willen, Demokratie, Freiheit, Toleranz und Solidarität auf Dauer zu sichern und weiter zu stärken.“ Das ist ein solider Kanon an Tugenden und Werten, auf denen eine Gesellschaft durchaus zu gründen ist.
42.021 Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner haben allerdings im Rahmen einer Volksinitiative dafür unterschrieben, dass wir uns mit der Frage eines Gottesbezuges noch einmal befassen sollen. Das Ziel, wie ich es verstanden habe, war primär eine gesellschaftliche Debatte, und dieses Ziel wurde erreicht. Erinnert wurde auf vielen Veranstaltungen auch an das Grundgesetz, das sich das deutsche Volk durch seine verfassungsgebende Gewalt schließlich „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ gegeben hat.
Im Oktober 2014 habe ich bei der zweiten Lesung zur Landesverfassung gesagt, der Privatmann Habersaat könnte so einem Gottesbezug in der Landesverfassung zustimmen, der Abgeordnete Habersaat könnte das nicht. Meines Erachtens muss in einer Zeit, in der Staat und Kirche getrennt sind, in einer Präambel-Formulierung gewissermaßen auch die Nicht-Existenz Gottes möglich sein.
Nach der erfolgreichen Volksinitiative wurden Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen eingeladen, um zunächst einmal alle denkbaren Formulierungen für die Präambel zusammenzutragen. Diese Sammlung wurde allen Fraktionen zur Verfügung gestellt. Ich bedanke mich für das offene und konstruktive Verfahren.
Es folgten Gespräche in den Fraktionen und wiederum eines der Volksinitiative mit Abgeordneten, in dem es darum ging, eine möglicherweise mehrheitsfähige Formulierung zu finden. Für die SPD war immer klar: In so einer Frage kann es keinen Fraktionswillen geben, hier gilt allein die Entscheidung jedes und jeder einzelnen Abgeordneten.
Die vorgeschlagene Formulierung lautet nun: „In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt…“ Aus meiner Sicht hat diese Formulierung zwei Vorzüge: Erstens bezieht sie sich nicht direkt auf Gott, sondern auf den Glauben an Gott. Der Glaube an Gott ist auf Erden leichter feststellbar als die Existenz Gottes. (Leider in der Weltgeschichte mal mit positiven und mal mit negativen Folgen.)
Der Vorschlag unterstreicht allerdings die Bedeutung des Glaubens und der Religionsgemeinschaften für die Gesellschaft, in der wir leben. Diese Bedeutung ist auch im Jahr 2016 zweifelsohne vorhanden, genauso wie die Bedeutung des Glaubens für viele Einzelne hier im Saal und im Land ganz persönlich. Zweitens bietet die jetzt vorliegende Formulierung durch das „oder“ auch all denen Raum, die ihren Antrieb, ihre Werte und die Welt, in der sie leben, auch ohne „Gott“ definieren oder denen es wichtig ist, dass eine Gesellschaft 2016 auch ohne Gott definiert werden kann.
Was ich als Vorzüge verstehe, sehen andere als Schwäche dieser Formel. Mancher mag sie ablehnen, eben weil sie sich nicht direkt auf Gott bezieht und in dieser Beziehung hinter dem Grundgesetz zurückbleibt. Andere lehnen sie vielleicht ab, weil sie aus ihrer Perspektive hinter der heutigen Präambel zurückbleibt, die es ja schaffte, einen Wertekanon ohne Gott zu definieren.
Jede und jeder darf seine eigene Meinung zu dieser Frage haben. Alle Debatten der vergangenen Monate haben eines gezeigt: Die Menschen in Schleswig-Holstein können stolz sein auf ein solides Fundament gemeinsamer Werte. Ob mit Gottesbezug in der Landesverfassung oder ohne. Das ist eine gute Nachricht.
Homepage: Martin Habersaat, MdL