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AfA nimmt Stellung zum Vorhaben Pflegekammer

Veröffentlicht am 05.07.2014, 16:48 Uhr     Druckversion

Verbesserung der Situation in der Pflege für die Pflegebedürftige und die Pflegebeschäftigten ist das oberste Ziel der AfA in der SPD

Die Zukunftsgestaltung der „Pflege“ wird immer bedeutsamer hinsichtlich der gesellschaftlichen Anerkennung für die in diesem Bereich Tätigen, der Bezahlbarkeit und insbesondere der Leistung. Bei Pflege geht es um Menschenwürde, um die Anerkennung von Lebensleistung und darum, unter humanen Bedingungen alt werden zu können.

Dieses führte die SPD in SH dazu, sich programmatisch mit diesem Thema nicht nur auseinanderzusetzen, sondern auch durch Beschlussfassung in Parteitagen Wege der Verbesserung aufzuzeigen.

Dabei wurde als ein Weg die Schaffung einer Pflegekammer gesehen und dieses entsprechend auch in den Koalitionsverhandlungen zur Regierungsneubildung eingebracht und verankert.

Seit dem gibt es eine ausgiebige Diskussion in der für die Pflegebeschäftigten zuständigen Gewerkschaft, den Personalräten, den Unternehmen und den Beschäftigten über dieses Vorhaben und die Umsetzung.

Unstrittig ist bei den meisten Beteiligten dass Arbeitsbedingungen, Bezahlung und die Ausbildung, hier insbesondere die bisherige Beteiligung an den Ausbildungskosten verbessert werden müssen. Unstrittig ist auch, dass in den Pflegeeinrichtungen die Personalbemessung und damit die gesetzlichen Vorgaben eine wichtige Stellschraube sind.

Aus Sicht der AfA ist es aber auch notwendig den Beschäftigten in der Pflege mehr Gehör zu verschaffen. Bislang treten gegenüber Politik und Kassen nur die Arbeitgeber als sogenannte Experten und Branchenvertreter auf, was unzweifelhaft eine sehr einseitige Interessenwahrnehmung ist.

Deshalb empfiehlt  die AfA dringend eine grundlegende Neubesetzung der Landesgremien zur Pflege (Landespflegeausschuss und Landesgremium nach §90 a SGBV), unter Einbezug des Deutschen Gewerkschaftsbund und der zuständigen Fachgewerkschaft ver.di. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass auch unter sozialdemokratischer Regierungsverantwortung diese Gremien bislang ohne gewerkschaftliche Beteiligung besetzt waren. Es ist dringend geboten den Patienten, den Beschäftigten und den Versicherten mehr Mitsprache und mehr Gewicht in diesen Gremien einzuräumen.

Leider müssen wir auch feststellen, dass trotz gewerkschaftlicher Aktivität die Situation für die Beschäftigten im Pflegebereich nur bedingt verbessert werden konnte. Pflegekräfte haben schwere körperliche wie psychische Arbeitsbedingungen, sind nach wie vor schlecht bezahlt und müssen entgegen dem normalen Ausbildungssystem ihre Ausbildung teilweise selber finanzieren.

Auch wenn die Pflegekammer aus Sicht der AfA keine Gegenorganisation zu den Gewerkschaften ist, ist nicht abzustreiten, dass durch den zusätzlichen Pflichtbeitrag zu einer Pflegekammer die Beschäftigten eine Zusatzbelastung erfahren, die andere Arbeitnehmer und Selbständige so nicht haben. Es besteht die Gefahr, dass demgegenüber ein zusätzlicher freiwilliger Gewerkschaftsbeitrag aus finanziellen Gesichtspunkten für Beschäftigte dann nicht mehr in Betracht kommt, obwohl doch die Gewerkschaft die Arbeits- und Einkommensbedingungen auch in Zukunft regeln sollen.

Eine Pflegekammer die von den Gewerkschaften und den Unternehmen abgelehnt wird, und unter den Beschäftigen bislang nur knapp mehrheitsfähig ist, würde keine guten Startvoraussetzungen haben.

Dennoch sieht  die AfA in einer Pflegekammer auch Chancen einer selbstbestimmten Vertretung der in diesem Bereich Beschäftigten, ohne dass der Auftrag der Gewerkschaften in Frage gestellt wird; Beispiele gibt es dazu u.a. in den Niederlanden aber auch in einer etwas anderen Form durch die Arbeitskammern in Bremen und dem Saarland. Wichtig ist es mit den Gewerkschaften zusammen ein einheitliches Gegengewicht zu den Unternehmen zu ermöglichen und als eigenständiger Verhandlungspartner gegenüber Politik und Krankenkassen auftreten zu können.

Dies erfordert aber von den Befürwortern wie den Kritikern weitere Anstrengungen, aufeinander zu zugehen und insbesondere die Fragen der Konkurrenzsituation offen zu diskutieren und zu klären.

Maßstab müssen dabei die Beschäftigten in der Pflege, deren Arbeits- und Einkommensbedingungen, das Koalitionsgebot des Grundgesetzes und der Pflegeauftrag sein. Maßstab muss aber auch die Sicherung der Pflege für die zu „Pflegenden“ sein.

Für die AfA ergibt sich deshalb die Frage ob im Vorfeld eines neuen Gesetzes nicht auch die Einrichtung eines durch den Landtag legitimierten Landesbeauftragten der Landesregierung, der alle an der Pflege Beteiligten regelmäßig zum Austausch und Erarbeitung von Vorschlägen zusammenholt, ein  denkbarer Weg wäre.

Als unabdingbar sieht die AfA eine noch zu regelnde Beteiligung der zuständigen Gewerkschaft am Gründungsprozess einer Pflegekammer an, denn hier werden die Weichen gestellt über Beitragshöhen, Beteiligungsverfahren und detaillierte Aufgaben-beschreibungen.

Kiel, 04.07.2014  

Beschluss des AfA Landesvorstand SH,

Wolfgang Mädel, AfA Landesvorsitzender

Homepage: AFA-Schleswig-Holstein


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