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Vielfalt beim Saatgut fördert Artenerhalt und Biodiversität
Veröffentlicht am 13.07.2012, 11:17 Uhr 
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Saatgut erklärt die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Kirsten Eickhoff-Weber:
Wir freuen uns über das Urteil des EuGH zur EU-Richtlinie über das Saatgut. Es stärkt kleine Bauern und Züchter – insbesondere die ökologisch wirtschaftenden – und beschränkt die Macht von Agrar-Konzernen wie Monsanto.
Dass nicht zugelassene, meist alte Sorten in den Handel
gebracht werden können, hilft dem Artenerhalt und der Biodiversität.
Das ist uneingeschränkt zu begrüßen.
Bislang mussten Sorten, die in den Handel kamen, in mindestens einem EU-Staat zugelassen sein. Die Zulassung ist aufwendig und teuer und daher praktisch nur von großen Unternehmen zu finanzieren. Nach Ansicht des Gerichts ist nach den EU-Richtlinien die Vermarktung nicht
zugelassener – meist alter – Sorten jedoch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Diese Möglichkeit kann nun ausdrücklich ausgeschöpft werden. Somit können alte Sorten erhalten und wieder angebaut werden.
Wir hoffen sehr, dass nun nicht etwa unter dem Druck der Lobby der Agrarkonzerne die EU-Kommission auf die Idee kommt, die dem Urteil zugrunde liegenden Richtlinien zu verschärfen.
Wir brauchen die Vielfalt, die kleine Betriebe leisten können, nicht die Einfalt der Konzerne, die mit wenigen marktbeherrschenden Sorten Milliardenprofite machen.
Homepage: Kirsten Eickhoff-Weber, MdL





