Kameradschaftskassen: Kreis-SPD bedauert Irritation bei Feuerwehrbasis geschrieben von SPD-Segeberg am 19.01.2015, 11:43 Uhr
In seiner Dezembersitzung hatte der Landtag einstimmig die Neufassung des Brandschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Im Vorfeld dazu wurde durch die Koalitionsfraktionen ein Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht, mit dem eine rechtlich eindeutige Zuordnung der bisher nicht klar geregelten Kameradschaftskassen in das Gemeindehaushaltsrecht erreicht werden sollte.
Hintergrund: Die Feuerwehren haben keine eigene Finanzhoheit. Die Freiwilligen Feuerwehren haben als unselbständige Einrichtungen der Gemeinde keine eigene Rechtspersönlichkeit. Deshalb sind derzeit die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister verantwortlich für alle finanziellen Verpflichtungen und Obliegenheiten aus der Führung der Kameradschaftskassen.
Allen Beteiligten ist deshalb klar, dass man im Gemeindehaushaltsrecht endlich eine rechtliche Grundlage schaffen muss für die Kameradschaftskassen der Feuerwehr. Dies zu regeln war ausdrücklicher Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein.
Die notwendige rechtliche Regelung ohne eine Beteiligung der Feuerwehrbasis hat zu großem Unmut bei den Freiwilligen Feuerwehren geführt. Entsprechend heftig fiel verständlicherweise die Reaktion an der Basis aus.
Die Kreis-SPD kritisiert, dass offensichtlich der Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein nach einer rechtlicher Regelung für die Kameradschaftskassen nicht mit den Kreisfeuerwehrverbänden und den kommunalen freiwilligen Feuerwehren diskutiert und abgestimmt wurde.
SPD-Landtagsabgeordnete Beate Raudies hatte dazu berichtet: „Deswegen war es konsequent, unseren Antrag zurückzuziehen – er steht somit nicht mehr zur Debatte.
Die Regierungsfraktionen haben ihre Bereitschaft erklärt, jede andere vom Landesfeuerwehrverband mit seinen Mitgliedsorganisationen geeinte Lösung zu übernehmen. Jetzt sind also die Feuerwehren am Zug.“
Kreisvorsitzender Stefan Weber: „Der jetzt gewählte Weg ist richtig. Man kann ein für alle Feuerwehren wichtiges Instrument für die Öffentlichkeitsarbeit und den kameradschaftlichen Zusammenhalt der freiwilligen Feuerwehren nicht ändern und neu regeln wollen, ohne diese zu beteiligen.“
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