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OV Runden zur Gerechtigkeitsdebatte

RE: OV Runden zur Gerechtigkeitsdebatte
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Diskussion um soziale Gerechtigkeit bewegen mich vor allem die Ungerechtigkeiten in der Lastenverteilung bei der Krankenversorgung und der Pflege. Einen Teilaspekt habe ich anlässlich der Talkschau von Günther Jauch kommentatorisch wahrgenommen:
Eine Bevölkerungsgruppe wird im Zusammenhang mit der Frage: "Ist Erben gerecht" völlig außer Acht gelassen, obwohl Sie infolge der sich ändernden Altersstruktur der Bevölkerung zunehmend an Bedeutung gewinnt: Dies sind die Kinder von Beamten(Land und Bund), Richtern und Soldaten! Ihre Eltern sind die besseren Erblasser, wenn gleich steuerliche Gesichtspunkte hier weniger eine Rolle spielen als bei Unternehmenserben. Warum ist das so? Dies erläutert die Email, die ich kürzlich an die WDR-Redaktion geschickt habe, die sich mit der Pflege befasst hat("Darf ich .. Opa ins Pflegeheim schicken?")

Angesichts zunehmenden Alters der Menschen und damit verstärkter Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Pflege halte ich solche Sendungen für sehr wichtig. Was bei Sendungen dieser oder ähnlicher Art regelmäßig nur beiläufig gestreift wird, sind die finanziellen Folgen für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen. Selten reichen Rente und Pflegekassenleistungen dafür aus, um die Deckungslücke im Pflegefall abzusichern. insbesondere bei einer Heimpflege erreicht die Deckungslücke monatlich allzu schnell einen hohen dreistelligen bis zu vierstelligen Betrag! Die Folge ist, dass die betroffenen Pflegebedürftigen und ggf. deren Ehepartner - falls sie denn fürs Alter Rücklagen bilden konnten - zunächst Stück für Stück enteignet werden und danach die Kinder in die Pflicht genommen werden. In diesen Fällen werden die Eltern enteignet und folgerichtig die Kinder nicht nur enterbt, sondern in bestimmten Umfang zu Unterstützungsleistungen gezwungen. - Soweit zur Situation des Normalbürgers. Völlig anders stellt sich die Situation für beihilfeberechtigte Beamte, Soldaten und Richter im Pflegefall dar. Deren Vermögen bleibt unangetastet, eine vorhandene Deckungslücke wird nach Ansatz eines Selbstbehalts der Pension von 40% bei Ehepaaren bzw. 70% bei Alleinstehenden vom Dienstherrn und damit vom Steuerzahler voll und ganz übernommen. Es ist nicht einmal der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung für Beihilfeempfänger zur Sicherung ihres Vermögens oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen ihre Kinder erforderlich! Eine soweit reichende, nämlich generationsübergreifende Alimentierung dürfte einem pflegebedürftigem Normalbürger und seinen Angehörigen kaum vermittelbar sein. Dieser, meiner Meinung, nach sozialpolitische Skandal erfährt dadurch indirekt Unterstützung, dass er praktisch nicht bekannt ist und daher sozialpolitisch weder wahrgenommen, noch öffentlich einer Hinterfragung standhalten muss. Dieser alte "Zopf" -wie auch andere Privilegien - der Fürsorgepflicht des Dienstherren (Land oder Bund) stammt aus Zeiten, als Beamte, Richter und Soldaten noch nicht zu den finanziell privilegierten Berufsständen unseres Landes zählten. Damals in den 1960-ern und 1970-ern forderte der Beamtenbund eine finanzielle Angleichung an vergleichbare Berufsgruppen in der Wirtschaft. Wörtlich hieß es: "Wir wollen im Mittelfeld mit schwimmen!"(Gespräch zwischen dem damaligen Beamtenbundvorsitzenden Krause und dem Innenminister der sozialliberalen Koalition Genscher). Der Wunsch wurde Zug um Zug erfüllt, allerdings ohne Berücksichtigung der lastenausgleichenden Privilegien - diese bestehen nach wie vor, so dass bei einer fiktiven Kapitalisierung derselben, der Abstand zum "Mittelfeld" nicht nur verschwunden ist, sondern das Mittelfeld weit hinter sich gelassen wurde. Es wird aller höchste Zeit, dass diese Dinge nicht nur im Rahmen der Pflege in die Öffentlichkeit gelangen und neu überdacht werden sollten, um diesbezügliche sozialpolitische Skandale zu entschärfen und damit es zum Beispiel nicht heißt: "Beamte sind die besseren Vererber, weil ihre Kinder alles erben und nichts zuzahlen müssen". Gegenüber dem Normalbürger werden sie also unverdient bereichert auf Kosten der Steuerzahler.
PS: Als privilegiertes 68-jähriges Beamtenkind weiß ich, wovon ich spreche. Der vorgenannte Umstand hat sich für mich außerordentlich bezahlt gemacht, während die meisten meiner Mitbürger in die vielzitierte Röhre gucken bzw. als sogenannte Sandwich-Generation einen finanziellen Zweifrontenkrieg verordnet bekommen.
Hinzu kommt dass die nach wie vor bestehenden zahlreichen Beamtenprivilegien geldwerte Vorteile darstellen, die bei Kapitalisierung derselben einen fünf- bis sechsstelligen Betrag ausmachen, der unversteuert(!!) zu Buche schlägt. Damit gerät die Einkommenssituation in ein völlig neues Licht. Für den "Normalbürger völlig undenkbar! Ein weiteres Beispiel von vielen: Die Beihilfe wird seitens der Beamtenlobby als Teil des Einkommens betrachtet. - Auch dies wiederum steuerfrei!
Es geht mir nicht um den Sozialneid auf eine bestimmte Berufsgruppe, sondern darum, dass ein solidarisches Sozialsystem von denen angeordnet wird, die sich diesem auch noch angesichts sinkender Leistungen völlig entziehen. Mindestens im Gesundheits- und Pflegebereich erwarte ich seitens der SPD ein Solidaritätsprogramm, das alle(!) Bevölkerungsschichten einschließt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Westendorf
Alte Landstr. 29
23812 Wahlstedt
Tel. 04554 92227


Autor: Dr. Peter Westendorf, Datum: 14.10.2015, 10:47 Uhr

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