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Kreisverwaltung muss Eltern eine Lösung anbieten

Veröffentlicht am 15.06.2016, 22:20 Uhr     Druckversion

Seit Schuljahresbeginn 2015/2016 und effektiv seit des 2.Schulhalbjahres sind an den Grundschulen in Schleswig-Holstein Schulassistenten, mit dem Ziel, Lehrkräfte zur Erreichung pädagogischer Ziele und auf dem Weg zur inklusiven Schule zu unterstützen, beschäftigt. Parallel dazu haben Kinder mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf einen individuellen Schulbegleiter.

Durch diese neuen Strukturen im Grundschulbereich mussten im letzten Jahr die Wechselwirkungen in der Finanzierung neu abgestimmt werden. So erklärte sich der Kreis Herzogtum Lauenburg letztes Jahr bereit, die Schulbegleitung bis zu den Sommerferien 2016 zu finanzieren. Diese Finanzierung läuft nächsten Monat aus.

Wie die Kreisverwaltung nun diese Woche auf der Sitzung des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses mitteilte, sollen künftig Teile dieser Schulbegleiter abgezogen werden. Im Jahr 2015 gab es im Kreis 102 Schulbegleitungen aus der Eingliederungshilfe (SGB XII) und 63 Schulbegleitungen im Jugendhilfebereich (SGB VIII). Nach den angekündigten Streichungen wären künftig prognostisch 10-12 Schüler aus der Eingliederungshilfe und 35-40 Schüler aus dem Jugendhilfebereich betroffen.

Für die weiterführenden Schulen erstattet das Land dem Kreis weiterhin die ausgelegten Leistungen.

Dazu die sozialpolitische Sprecherin der SPD, Gitta Neemann-Güntner:

„Ich unterstütze den Ansatz der Landesregierung, dass in den Schulen multiprofessionelle Teams arbeiten. Nur so schaffen wir einen weiteren Schritt zur inklusiven Schule. Allerdings muss gewährleistet sein, dass jedes Kind mit Unterstützungsbedarf beim Schulbesuch diesen auch bekommt. Da die Schulassistenten nach pro-Kopf-Schülerzahl an die Schulen verteilt werden, arbeitet an einer Grundschule manchmal nur eine Kraft mit einer halben Stelle. Wie soll da dem Anspruch auf eine gute Betreuung nachgekommen werden?

Land und Kreis haben hier eine Verantwortungsgemeinschaft und da erscheint es den Kritikern recht und billig zu sein, die Verantwortung auf das Land bzw. Bildungsministerium zu schieben, weil Schulassistenten im Schulgesetz aufgenommen wurden. Das kann es nicht sein – hier wird Verantwortung einfach verschoben anstatt gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

Wie es sich aus der Kreisverwaltung anhörte, können wir in unserem Kreis auch davon ausgehen, dass viele Eltern bei Ablehnung des Bescheides klagen werden. Wem ist damit geholfen?

Ich möchte nicht, dass dieser Streit auf dem Rücken der betroffenen Kinder und deren Eltern ausgetragen wird und erwarte, dass auch unsere Kreisverwaltung proaktiv auf das Land zugeht und nach gemeinsamen Lösungen sucht.

Im Zweifelsfall muss die Finanzierung der Schulbegleitung dann eben noch ein Jahr weitergeführt werden, aber definitiv so lange, bis die betroffen Familien Planungssicherheit haben.“

Gitta Neemann-Güntner

10.06.2016

Homepage: SPD-Büchen


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